Die großen Plattformen wie Google und Facebook profitieren bisher davon, dass ihr Geschäftsbereich kaum reguliert ist. Deshalb haben sich bei ihnen Praktiken durchgesetzt, die Nutzern schaden. Die Sammlung von immer mehr Daten ist dabei nur der Anfang: Der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Butarelli warnt in einer diese Woche veröffentlichten Stellungnahme (pdf) vor der „Online-Manipulation“ durch die Plattformen. Sein Text widmet sich Profiling und Micro-Targeting – zwei Techniken, die im Zentrum des Skandals um Facebook und Cambridge Analytica stehen.
In seinem Text macht Butarelli deutlich, dass es nicht nur um die milliardenfache Sammlung von persönlichen Daten geht. Es geht auch darum, wie sie weiterverarbeitet werden. „Die Komplexität der Technologie, der Mangel an Vertrauen und die erklärten Absichten mehrerer wichtiger Player in der Tech-Branche deuten auf eine Kultur der Manipulation im Online-Bereich hin“, schreibt der Datenschützer. An anderer Stelle bezeichnet Butarelli das heutige Internet der abgeschlossenen Räume als „digitales (Mis-)Informations-Ökosystem“.
Eine Rolle spielt dabei auch das Design der Technologien: „Features wie Auto-Play, endlose Newsfeeds und Benachrichtigungen […] stellen laut einigen ehemaligen Angestellten der Tech-Industrie bewusste Versuche dar, die Aufmerksamkeit durch auf Nutzer zugeschnittenes Micro-Targeting zu erhöhen.“ Diese Strategien, Nutzer abhängig zu machen, vergleicht Butarelli mit jenen von Kasinos.
Das Geschäft mit der Datenanalyse steht schon länger in der Kritik. Mit ihren Methoden kämen die Firmen zu Einsichten über Nutzer, die diese sich gar nicht vorstellen könnten, schreibt der italienische Datenschutz-Jurist. Die algorithmische Verarbeitung von persönlichen Informationen böte Möglichkeiten, neue Daten zu generieren – jenseits des Kontexts, in dem die Daten einmal abgegeben wurden.
Datenschutzgrundverordnung durchsetzen!
Der Datenschutzbeauftragte setzt sich in seiner Stellungnahme vehement für die Durchsetzung der Ende Mai in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung ein. Besonders die Zweckeinschränkung sollte bei der Verarbeitung von Daten beachtet werden, da eine bisher vielfach praktizierte „Zweckentfremdung von Daten wahrscheinlich die informationelle Selbstbestimmung einer Person beeinträchtigt“.
Chancen, dem überhandnehmenden Tracking und Micro-Targeting regulatorisch zu begegnen, sieht er auch in der ePrivacy-Reform, die eigentlich zusammen mit der Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten sollte. Die ePrivacy-Verordnung ist derzeit zwischen den EU-Institutionen heftig umkämpft. Butarelli fordert, dass die Reform möglichst schnell verabschiedet werden sollte. In der Pressemitteilung (pdf) heißt es dazu: „Wir müssen auch die Anreize auf dem Markt verändern. Deshalb sind die neuen ePrivacy-Regeln essentiell.“
Dem bisher diskutierten Entwurf der ePrivacy-Verordnung, für den das EU-Parlament Ende Oktober stimmte, will er Maßnahmen hinzufügen, etwa einen „kompletten und expliziten Bann sogenannter Tracking-Walls“. Nutzer, die einen Ad-Blocker oder Ähnliches nutzen, sollten zudem nicht von der Nutzung von Webseiten ausgeschlossen werden. Zuletzt hatte in Deutschland etwa Spiegel Online seinen Anti-Ad-Block-Kurs verschärft.
Zur Diskussion: Ein Strauß von künftigen Regulierungen?
Der Datenschutzbeauftragte geht über bisherige Regulierungsversuche hinaus und fordert, dass EU-Gesetzgeber in den Bereichen Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz enger zusammenarbeiten sollten. Er verweist auf das Bundeskartellamt, das Facebook wegen der Ausnutzung seiner Marktmacht im Bereich persönlicher Daten zuletzt Sanktionen androhte.
Für die sich derzeit in Verhandlung befindende EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste schlägt Butarelli gar vor, dass die EU den Status von großen Social-Media-Diensten überdenken sollte: Handelt es sich bei ihnen nicht doch um Nachrichtenanbieter mit entsprechender publizistischer Verantwortung? Die algorithmische Kuratierung von Nachrichten und vor allem politischer Botschaften auf Plattformen wie Facebook spricht aus Sicht von Giovanni Butarelli dafür, darüber auch im Hinblick auf künftige Gesetzgebung zu diskutieren:
Die Bewegung hin zu „digitalem Narrowcasting“, in dem politische Kampagnen zunehmend mithilfe von Analyse- und Micro-Targeting-Werkzeugen online stattfinden, wirft Fragen nach der Anwendung von Mediendienstregeln auf die großen Plattformen auf.
Die Stellungnahme des wichtigsten Datenschützers in Brüssel macht deutlich: Die legislativen Kämpfe um eine Regulierung der großen Internet-Plattformen stehen erst an ihrem Anfang. Die Worte Butarellis sollten nicht ungehört verhallen.
